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"SABATINI" ist ein italienisches Gesetz, das finanzielle Unterstützungen an Betrieben für den Erwerb von Maschinen mit Stundungen von maximal 5 Jahren gewährt.

Der erwerbende Betrieb soll über folgende erforderliche Eigenschaften verfügen:

die Anlage soll sich in Italien befinden;
die Angestellten sollen weniger als 250 sein;
der Umsatz soll weniger als 40 Millionen Euro betragen.

Vorteile für den Käufer:

Wenn ein Betrieb eine Maschine mit gestundeter Zahlung kauft, werden der Bank entsprechende, auf dem Wert der Maschine kalkulierte Zinsen bezahlt. Die italienische Regierung gewährt jetzt dem Käufer einen Geldbetrag, dessen Höhe - in Süditalien höher als in Norditalien - von der Region abhängt, in der sich die Anlage befindet.

Zum Beispiel:

Norditalien

Wert der Maschine

 100.000,00

Bankzinsen (ca.)

16.000,00

 (5 jährige Stundung)

- Beitrag (ca.)

-6.500,00

Effektivkosten €

109.500,00

Süditalien

Wert der Maschine

 100.000,00

Bankzinsen (ca.)

16.000,00

 (5 jährige Stundung)

- Beitrag (ca.)

-14.000,00

Effektivkosten €

102.000,00

Es gibt auch Mittelgebiete mit mittleren Beiträgen.

Das Gesetz "Sabatini" ist also für den Maschinenkaufenden Betrieb äußerst günstig.

Der Verkäufer soll über folgende erforderliche Eigenschaft verfügen:

Der Sitz soll sich innerhalb der Europäischen Gemeinschaft befinden.

Vorteile für den Verkäufer:

Vollständige Ausbezahlung der Maschine innerhalb sehr kurzer Zeit (10 - 30 Tage nach ihrer Lieferung)

Verfahren:

Zunächst ist es notwendig eine Bank zu finden, die ihre Bereitschaft zur Finanzierung des Erwerbs erklärt. In Italien gibt es ungefähr 20 Banken die in Zusammenarbeit mit dem Gesetz "Sabatini" handeln.
Falls der Käufer über die obengenannten erforderlichen Eigenschaften verfügt, gewährt ihm die Bank die Finanzierung.
Käufer und Verkäufer schließen den Vertrag vor einem Notar ab. Die Unterschrift beider Parteien kann in verschiedenen Gelegenheiten und vor verschiedenen Notaren gesetzt werden, während die letzte Unterzeichnung in Italien stattfinden soll.
Der Käufer unterschreibt die Wechsel für den Betrag von Maschinen- plus Bankzinsenwert.
Der Vertrag wird dann vor dem Gericht registriert, wo die zweite Unterzeichnung stattgefunden hat. Zweck dieser Registrierung ist dem Verkäufer der Eigentumsvorbehalt auf die Maschine bis zur Auszahlung der letzten Stundung zu gewährleisten.
Auf die Maschine wird vom Gerichtsschreiber ein Schild mit entsprechender Registrierungsnummer angeklebt, das bis zur Auszahlung der letzten Stundung nicht entfernt werden kann, und Zeugnis vom Eigentumsvorbehalt des Verkäufers ablegt. Vertrag und Wechsel werden der Bank zugeschickt. Die Bank zieht die Wechsel ab und schreibt dem Verkäufer den Preis der Maschine minus Bankzinsen gut.
Nach ungefähr 6 Monaten wird die italienische Regierung dem Käufer den Beitrag für die Bankzinsen im voraus zukommen lassen. Der Käufer löst den Wechsel bei Fälligkeit ein.

Achten Sie bitte:

Der Beitrag hängt vom Tätigkeitsgebiet des Käufers ab, wobei einige Branchen ausgeschlossen sind (z.B. Automobilindustrie, Eisenindustrie usw.)

Unsere Gesellschaft kann Ihnen überall in Italien beihilfefähig sein. Der Käufer bezahlt unsere Dienstleistungen und dem Verkäufer werden keine Kosten zugerechnet. Für weitere Auskünfte schicken Sie uns bitte eine E-Mail und wir werden Ihnen unsere Telefonnummer mitteilen. Sollten Sie an diesem Projekt interessiert sein, rufen Sie uns an und wir werden uns freuen, Sie detailliert zu benachrichtigen

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